Gesetzliche Erbfolge – was bedeutet das?
Die gesetzliche Erbfolge kommt in Österreich immer dann zur Anwendung, wenn kein gültiges Testament oder kein Erbvertrag vorliegt. In diesem Fall bestimmt das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), wer Erbe wird und zu welchen Anteilen.
Viele Betroffene gehen irrtümlich davon aus, dass automatisch der Ehepartner alles erbt – das ist rechtlich falsch und führt in der Praxis häufig zu unerwarteten Ergebnissen.
Die Erbordnungen im Überblick
Das österreichische Erbrecht kennt vier Erbordnungen, die hierarchisch aufgebaut sind:
1. Erbordnung: Kinder und Nachkommen
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Eheliche und uneheliche Kinder sind gleichgestellt
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Auch adoptierte Kinder sind erbberechtigt
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Enkel erben nur, wenn ihr Elternteil vorverstorben ist
Kinder schließen alle weiteren Verwandten aus
2. Erbordnung: Eltern und deren Nachkommen
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Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen
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Relevant, wenn keine Kinder vorhanden sind
3. Erbordnung: Großeltern und deren Nachkommen
4. Erbordnung: Urgroßeltern
Stellung des Ehegatten / eingetragenen Partners
Der Ehegatte oder eingetragene Partner erbt immer neben Verwandten:
| Konstellation | Erbanteil Ehegatte |
|---|---|
| Neben Kindern | 1/3 |
| Neben Eltern/Geschwistern | 2/3 |
| Keine Verwandten | 100 % |
Zusätzlich besteht das gesetzliche Vorausvermächtnis (Wohnrecht, Hausrat).
Typische Fehler in der Praxis
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Keine Regelung bei Patchwork-Familien
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Irrtum über Alleinerbrecht des Ehepartners
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Ungewollte Miteigentumsgemeinschaften
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Pflichtteilsansprüche werden übersehen
Warum rechtliche Beratung entscheidend ist
Die gesetzliche Erbfolge ist starr und berücksichtigt keine familiären Besonderheiten. Eine rechtzeitige Nachlassplanung verhindert Konflikte und finanzielle Nachteile.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht in Salzburg berate ich Sie umfassend zur optimalen Gestaltung Ihres Nachlasses.
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