Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe, der nahen Angehörigen selbst dann zusteht, wenn sie enterbt wurden (§§ 762 ff ABGB).
Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Pflichtteilsberechtigt sind:
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Kinder
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Ehegatte / eingetragener Partner
Eltern sind seit 2017 nicht mehr pflichtteilsberechtigt.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Beispiel:
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Gesetzlicher Erbteil eines Kindes: 1/2
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Pflichtteil: 1/4
Pflichtteil in Geld – nicht in Sachen
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch, kein Anspruch auf konkrete Vermögensgegenstände.
Pflichtteil reduzieren oder entziehen?
Möglichkeiten:
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Pflichtteilsstundung
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Pflichtteilsentziehung (nur bei schweren Gründen!)
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Pflichtteilsverzicht (vertraglich)
Rechtssichere Gestaltung ist entscheidend
Pflichtteilsstreit vermeiden
Eine durchdachte Nachlassplanung verhindert:
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familiäre Zerwürfnisse
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Liquiditätsprobleme für Erben
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gerichtliche Auseinandersetzungen
Beratung zum Pflichtteilsrecht anfordern



