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Scheidungsanwalt Salzburg

Eine Scheidung hat weitreichende familiäre, finanzielle und rechtliche Folgen. Für eine zufriedenstellende Klärung aller Fragen, beispielsweise bezüglich der Aufteilung des ehelichen Vermögens oder der Obsorge der gemeinsamen Kinder, bedarf es einer genauen Kenntnis des Familienrechts und insbesondere des Scheidungsrechts. Als Scheidungsanwalt in Salzburg begleiten wir Sie durch diese heikle Phase.

Die Beratung und Vertretung von Mandanten im Rahmen von Scheidungsverfahren, Aufteilungs-, Unterhalts- und Sorgerechtsverfahren ist daher eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Mehr zum Ablauf einer Scheidung finden Sie hier.

Scheidungsanwalt Salzburg
Scheidungsanwalt Salzburg

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Als Scheidungsanwalt in Salzburg umfassen wir folgende Schwerpunkte:

  • Beratung durch einen spezialisierten Anwalt im Zusammenhang mit Fragen zum Scheidungsrecht, Unterhaltsrecht und Sorgerecht
  • Anwaltliche Vertretung bei einvernehmlichen Scheidungen
  • Anwaltliche Vertretung bei „streitigen“ Scheidungen vor Gericht
  • Erstellung von Eheverträgen durch einen spezialisierten Anwalt
  • Geltendmachung von Unterhalt (sowohl Kindes- als auch Ehegattenunterhalt)
  • Vertretung bei Sorgerechtsstreitigkeiten

Konkret beraten wir Sie umfassend über Obsorge und die damit zusammenhängenden Regelungen, Ihre Unterhaltsansprüche (Ehegattenunterhalt) sowie Unterhaltsansprüche der gemeinsamen Kinder, die pensionsrechtliche Stellung nach der Scheidung (Witwenpension) und die Aufteilung des ehelichen Vermögens bzw. der ehelichen Schulden.

Besonders wichtig ist auch die Ausarbeitung und Besprechung der individuellen Vorgehensweise, etwa ob eine einvernehmliche Scheidung versucht werden soll oder ob eine Scheidung im Rahmen eines „streitigen“ Gerichtsverfahrens mehr Vorteile für den jeweiligen Mandanten bietet. Dies hängt insbesondere vom Verschulden an der Scheidung, der Beweisbarkeit von Eheverfehlungen, von der Vermögenssituation und vielen weiteren Faktoren ab.

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    Q&A zum Familienrecht und Scheidungsrecht

    Wer bezahlt die Scheidung?

    Zunächst muss zwischen der einvernehmlichen Scheidung und der „streitigen“ Scheidung unterschieden werden. Die einvernehmliche Scheidung stellt die einfachste, billigste und auch rascheste Lösung dar. Dabei teilen sich in der Regel die scheidungswilligen Ehegatten die Kosten für den Rechtsanwalt und für das Gericht. Für den Scheidungsantrag und den notwendigen Vergleich sind derzeit (Stand 2021) € 586,- an das Gericht zu bezahlen. Enthält der Vergleich eine Eigentumsübertragung an einer unbeweglichen Sache (also ändert sich etwa der Eigentümer der Ehewohnung) sind derzeit (Stand 2021) € 732,- an das Gericht zu bezahlen. Das Anwaltshonorar hängt vom Umfang des Aufwandes ab, wird von uns jedoch im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung nach Prüfung des individuellen Falls bekannt gegeben. Dies kann allerdings von Kanzlei zu Kanzlei variieren. Bei einer „streitigen“ Scheidung hängt die Frage des Kostenersatzes vom Urteil ab. Wenn darin das alleinige Verschulden eines Ehegatten am Scheitern der Ehe festgestellt wird, trägt dieser die gesamten Kosten des Verfahrens (also Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten und die Anwaltskosten des anderen Ehegatten).

    Wieviel kostet eine einvernehmliche Scheidung?

    Zunächst muss zwischen der einvernehmlichen Scheidung und der „streitigen“ Scheidung unterschieden werden. Die einvernehmliche Scheidung stellt die einfachste, billigste und auch rascheste Lösung dar. Dabei teilen sich in der Regel die scheidungswilligen Ehegatten die Kosten für den Rechtsanwalt und für das Gericht. Für den Scheidungsantrag und den notwendigen Vergleich sind derzeit (Stand 2021) € 586,- an das Gericht zu bezahlen. Enthält der Vergleich eine Eigentumsübertragung an einer unbeweglichen Sache (also ändert sich etwa der Eigentümer der Ehewohnung) sind derzeit (Stand 2021) € 732,- an das Gericht zu bezahlen. Das Anwaltshonorar hängt vom Umfang des Aufwandes ab, wird von uns jedoch im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung nach Prüfung des individuellen Falls bekannt gegeben. Dies kann allerdings von Kanzlei zu Kanzlei variieren. Bei einer „streitigen“ Scheidung hängt die Frage des Kostenersatzes vom Urteil ab. Wenn darin das alleinige Verschulden eines Ehegatten am Scheitern der Ehe festgestellt wird, trägt dieser die gesamten Kosten des Verfahrens (also Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten und die Anwaltskosten des anderen Ehegatten).

    Wieviel kostet eine Scheidung?

    Die Kosten für Anwalt und Gericht bei einvernehmlichen Scheidung wurden oben bereits dargestellt. Die Kosten für eine „streitige“ Ehescheidung richten sich nach der Länge des Verfahrens. Die Scheidungsklage kostet derzeit bei einem Anwalt (Stand 2021) € 416,26 (inkl. Umsatzsteuer). Dazu kommen die Gerichtskosten in Höhe von derzeit € 312,-. Die Anwaltskosten für eine Verhandlungsstunde bei Gericht belaufen sich auf derzeit € 416,26 (inkl. Umsatzsteuer). Jede weitere Verhandlungsstunde am selben Tag kostet die Hälfte.

    Wer bekommt das Sorgerecht?

    Die Obsorge beider Elternteile besteht grundsätzlich auch nach Scheidung weiter. Allerdings setzt eine gemeinsame Obsorge voraus, dass die Elternteile eine Vereinbarung schließen, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird. Die Eltern müssen daher bei getrennten Wohnsitzen einen Ort der hauptsächlichen Betreuung des Kindes festlegen.Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Eltern daher in die Scheidungsfolgenvereinbarung eine Regelung über die Obsorge, die Ausübung des Rechts auf persönliche Kontakte und auch die Unterhaltspflicht hinsichtlich der gemeinsamen Kinder aufnehmen. Natürlich kann vor Gericht auch vereinbart werden, dass ein Elternteil allein mit der Obsorge betraut wird. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass in der Praxis Elternteile, denen nur ein Teilbereich der Obsorge eingeräumt ist, oftmals auf Schwierigkeiten treffen, ihre Rechte auch nachzuweisen. Bei streitigen Scheidungen wird das Sorgerecht durch das Gericht geregelt. Dabei kann das Gericht durchaus auch eine gemeinsame Obsorge festlegen. An oberster Stelle steht dabei natürlich immer das Kindeswohl.

    Was ist vor der Scheidung bei einem Auszug beachten?

    Gerade wer auszieht, muss sich bewusst sein, dass er (oder sie) durch den Auszug aus der Ehewohnung unter Umständen eine schwere Eheverfehlung setzt. Es sollte daher unbedingt Rücksprache mit einem Rechtsanwalt gehalten werden, da es Möglichkeiten gibt, einen Auszug im Vorfeld „bewilligen“ zu lassen.

    Wer muss nach einer Scheidung ausziehen?

    Wenn keine Einigung darüber getroffen werden kann, wer nach der Scheidung auszieht, muss das Gericht auch über diesen Punkt entscheiden. Dabei sind dem Gericht weitgehende Befugnisse eingeräumt und das Gericht ist an keinerlei Zustimmungen gebunden, wem es die Ehewohnung zuweist. Das Gericht kann dabei sogar die Übertragung von Eigentum von einem auf den anderen Ehegatten anordnen. Auch bei Mietwohnungen kann das Gericht etwa anordnen, dass ein Ehegatte anstelle des anderen in das Mietverhältnis eintritt oder das bisher gemeinsame Mietrecht allein fortsetzt. In der Praxis wird die Ehewohnung jenem Ehegatten überlassen, der mehr darauf angewiesen ist und in dessen Haushalt die Kinder betreut werden.

    Wer bekommst das Sorgerecht?

    Die Obsorge beider Elternteile besteht grundsätzlich auch nach Scheidung weiter. Allerdings setzt eine gemeinsame Obsorge voraus, dass die Elternteile eine Vereinbarung schließen, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird. Die Eltern müssen daher bei getrennten Wohnsitzen einen Ort der hauptsächlichen Betreuung des Kindes festlegen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen die Eltern daher in die Scheidungsfolgenvereinbarung eine Regelung über die Obsorge, die Ausübung des Rechts auf persönliche Kontakte und auch die Unterhaltspflicht hinsichtlich der gemeinsamen Kinder aufnehmen. Natürlich kann vor Gericht auch vereinbart werden, dass ein Elternteil allein mit der Obsorge betraut wird. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass in der Praxis Elternteile, denen nur ein Teilbereich der Obsorge eingeräumt ist, oftmals auf Schwierigkeiten treffen, ihre Rechte auch nachzuweisen. Bei streitigen Scheidungen wird das Sorgerecht durch das Gericht geregelt. Dabei kann das Gericht durchaus auch eine gemeinsame Obsorge festlegen. An oberster Stelle steht dabei natürlich immer das Kindeswohl.

    Wer bekommt das gemeinsame Haus bzw. die gemeinsame Wohnung?

    Auch hier gilt die Faustregel, dass wenn sich die bisherigen Ehegatten nicht auf eine entsprechende Aufteilung des gemeinsamen Vermögens einigen können, das Gericht diese Entscheidung trifft. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Folgen der Scheidung in wirtschaftlicher Hinsicht in einer für beide Teile möglichst ausgeglichenen Weise geregelt werden sollen. Es kommt dabei stark auf den Einzelfall an und können keine generell gültigen Aussagen getroffen werden. Als Beispiele können jedoch ein paar Aufteilungskriterien genannt werden: Diese sind etwa der Umfang des Beitrags jedes Ehegatten, die Mitwirkung im Erwerb, ein allfälliger Konsumverzicht und natürlich wieder an oberster Stelle das Kinde

    Spielt es eine Rolle, wer die Scheidung einreicht?

    Unter Umständen ja! Es gibt etwa den Fall einer sogenannten „Durchhalteprämie“ für denjenigen Ehegatten, der sich einer Scheidungsklage des anderen ausgesetzt sieht, den jedoch an der Scheidung kein Verschulden trifft. Es ist daher von besonderer Bedeutung, bereits vor Klagseinbringung eine optimale Strategie durch einen Rechtsanwalt bzw. einen spezialisierten Scheidungsanwalt ausarbeiten zu lassen, um die eigenen Interessen optimal vertreten und gewahrt zu wissen.

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    Spezialgebiete unserer Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg

    Feedback

    Josef SillerJosef Siller
    08:21 22 Mar 23
    Ein sehr sympathischer, ruhiger und äußerst kompetenter Rechtsanwalt! Für uns Laien die Rechtsschrift einfach und verständlich erklärt. Sehr angenehme Atmosphäre! Sehr zu empfehlen !!
    Volker WortmeyerVolker Wortmeyer
    09:48 13 Feb 23
    Herr Mag. Koman hat mich sehr freundlich und zeitnah telefonisch beraten. Da mein Fall nicht in sein Fachgebiet fällt, hat er sehr zügig einen Ansprechpartner benennen können. Vielen lieben Dank für die schnelle und unkomplizierte Hilfe!
    MediDoc GmbHMediDoc GmbH
    00:15 11 Jan 23
    Wir bedanken uns für die unglaublich zuvorkommende und hilfsbereite Art des Teams. Uns wurde nichts „verkauft“, uns wurden alle Fall Möglichkeiten Objektiv kommuniziert. Vielen Dank für das Beratungsgespräch.
    Helmut SchmeikalHelmut Schmeikal
    07:56 25 Oct 22
    Mein Erstgespräch mit Herrn Mag. Koman war ausgezeichnet. Er hat mir ruhig und kompetent meine Situation erklärt. Ich werde ihn in zukünftigen rechtlichen Angelegenheiten auf jeden Fall kontaktieren.
    Fatma CinarFatma Cinar
    17:01 19 Oct 22
    Herr Koman ist ein sehr kompetenter Anwalt. Er nimmt sich Zeit für seine Kunden. Herr Koman ist auch sehr bemüht und verständnisvoll. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.
    DoroDoro
    16:52 06 Oct 22
    Herr Mag Koman konnte mich zwar nicht als neuen Mandanten aufnehmen, da er sehr ausgebucht ist derzeit, hat mir aber spontan am Telefon weitergeholfen: er beantwortete mir sehr kompetent und sympathisch meine wichtigsten Fragen zum Erb/Familienrecht am Telefon. Er konnte mir dadurch einige Sorgen zerstreuen, worüber ist sehr dankbar bin.Sollte ich noch einmal Rechtsberatung benötigen würde ich mich sofort wieder an Herrn Koman wenden in der Hoffnung, dass er dann wieder Kapazitäten für neue Mandanten hat. Vielen Dank!
    C. E.C. E.
    14:34 08 Aug 22
    Ich kann mich den positiven Bewertungen einfach nur anschließen. Herr Mag. Koman ist professionell und nimmt sich selbst am Samstag per WhatsApp (wie auf seiner Homepage angegeben) Zeit und antwortet. Damit habe ich nicht gerechnet und es auch ehrlich gesagt nicht erwartet, da man für die Korrespondenz Öffnungszeiten angegeben hat.Beim darauffolgenden Telefonat am Montag war Herr Mag. Koman sehr sympathisch und sachkundig. Er hat in wenigen Worten mein Anliegen beantworten können und zwar so, dass ich das ohne Nachfragen verstehe.Ich kann Herrn Mag. Koman empfehlen und werde ihn als meinen Anwalt künftig öfter kontaktieren bzw. beauftragen.Herzliche Grüße
    Sarah-Anna SadjakSarah-Anna Sadjak
    11:30 09 Jun 22
    Herr Koman nimmt sich Zeit für seine Klienten und berät professionell und sachkundig. In meinem Fall konnte alles in einem Erstgespräch geklärt werden.Auch die Terminvereinbarung ging schnell und unkompliziert.Ein kompetenter Rechtsanwalt, der seinen Klienten mit Know-how und Professionalität zur Seite steht. Sehr empfehlenswert und - meines Erachtens - bester Ansprechpartner für rechtliche Gelegenheiten im Raum Salzburg Stadt.
    Torsten FürbringerTorsten Fürbringer
    07:52 26 Apr 22
    Herr RA Koman hat mich in meinem Anliegen sehr gut und kompetent beraten und ich konnte mein Anliegen direkt klären. Sehr empfehlenswert.
    N.BN.B
    08:42 14 Feb 22
    Ich kann Herrn Mag. Johannes Koman nur allerwärmstens empfehlen. Er punktet sowohl mit Expertise als auch mit sehr viel Feingefühl! Mag. Koman konnte mir mit meinem Anliegen sehr rasch weiterhelfen.
    Sepp HintermaierSepp Hintermaier
    11:53 19 Jan 22
    Sehr hilfsbereit, bezüglich einer Strafverfügung wegen Besitzstörung.
    Pascal SchaeferPascal Schaefer
    10:27 16 Dec 21
    Super freundliche Beratung, bei welcher deutlich und professionell dargelegt wurde, welche Chancen und Handlungsmöglickeiten es gibt.
    Elisabeth RalserElisabeth Ralser
    06:50 15 Dec 21
    Herr Koman hat mir absolut kompetent und schnell geholfen, ohne die Kostenspirale unnötig in die Höhe zu schrauben. Leider gibt es, wie ich in diesem Fall erfahren musste auch sehr unseriöse Anwälte. Herr Koman gehört da mit Sicherheit NICHT dazu!!!Besten Dank nochmal für Ihre Bemühungen und freundliche Unterstützung!
    Karin BachleitnerKarin Bachleitner
    06:21 30 Apr 21
    Ich habe Herrn Koman in einer nicht einfachen Angelegenheit beauftragt, nachdem ich von einer anderen Rechtsvertretung enorm unkompetent und mit völlig überzogenem Honorar abgefertigt wurde. Sowohl Herr Koman als auch seine Mitarbeiter waren von Anfang an höchst professionell und vor allem sehr menschlich in Ihrer gesamten Beratung. Schnelle Terminvereinbarung, umgehende Rückmeldungen und gut recherchierte und fachlich kompetente Begleitung während der gesamten Abwicklung. Das Preis - Leistungsverhältnis äußerst fair. Sollte ich je wieder eine Rechtsberatung benötigen, kommt für mich nur noch Herr Koman in Frage.
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