Immobilienrecht und Vertragserrichtung
Ihre Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Salzbug
Im Immobilienrecht beginnt unsere Arbeit bereits vor der Kaufentscheidung und erstreckt sich über die Verfassung des Kaufanbotes und die Verhandlungen, über den Kaufpreis, bis zur Errichtung des Kaufvertrages bzw. Mietvertrages und der grundbücherlichen Durchführung. Die Treuhandgelder werden hierbei, den Vorschriften der Salzburger Rechtsanwaltskammer entsprechend, über elektronisch besonders gesicherte Anderkonten (Treuhandkonten) abgewickelt.
Unsere Leistungen im Immobilienrecht im Überblick
-Nach Bedarf: Errichtung eines verbindlichen Kaufanbots bzw. eines Vorvertrags für den Wohnungskauf oder Hauskauf
-Errichtung von Kaufverträgen, Schenkungsverträgen und Übergabeverträgen, die den Interessen unserer Mandanten entsprechen
-Grundbücherliche Durchführung und damit den Eintrag des Eigentums unseres Mandanten im Grundbuch
-Übernahme der Treuhandschaft zur Sicherung des Kaufpreises beim Wohnungskauf oder Hauskauf
-Beratung im Mietrecht und – wenn notwendig – Einbringung von Mietzinsklagen und Räumungsklagen
-Berechnung der zu erwartenden Nebenkosten beim Wohnungskauf oder Hauskauf
Eine weitere Möglichkeit besteht in der Pfändung und Versteigerung von Gegenständen des Schuldner. Diese werden vom Gerichtsvollzieher zunächst mit einem Pfandsiegel „Kuckuck“ versehen und anschließend öffentlich versteigert.
Wenn der Schuldner Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses ist (demnach über eine Liegenschaft verfügt), stehen drei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verwertung zur Verfügung:
-Zwangsweise Pfandrechtsbegründung
-Zwangsverwaltung
-Zwangsversteigerung
Anwalt oder Notar im Immobilienrecht?
Oft taucht beim Thema Immobilien die Frage auf, ob auch Rechtsanwälte als Vertragserrichter bzw. Treuhänder beim Haus- oder Wohnungskauf in Frage kommen oder ob diese Aufgaben nur von einem Notar durchgeführt werden können. Tatsächlich ist gerade die Vertragserrichtung eine Kernkompetenz der Rechtsanwälte, da sie es gewohnt sind, die Interessen einer Partei zu vertreten. Je nachdem, ob sich ein Mandant als Käufer oder Verkäufer an uns wendet, können wir den Kaufvertrag (bzw. als Mieter oder Vermieter den Mietvertrag) zu seinen Gunsten gestalten.
Das Existenzminimum ist zudem nach Lebensverhältnissen individuell zu berechnen, richtet sich aber nach der sogenannten „Mindestpension“. Diese beträgt derzeit pro Monat:
-Für Alleinstehende: € 889,84
-Für Personen, die mit einem Ehepartner in einem gemeinsamen Haushalt leben: € 1.334,17
Nutzen Sie die Möglichkeit für eine unverbindliche Erstberatung und sichern Sie sich noch heute einen Termin per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp.
Was sollte man beim Kauf von Immobilien beachten?
Wenn es um den Kauf von Immobilien geht, zahlt es sich immer aus, einen Blick ins Grundbuch zu werfen. Dort stehen alle Rechte mit denen Immobilien belastet sein können (z. B. Pfandrechte der Bank, Wegerechte, Dienstbarkeiten etc.) und wem das Eigentum an der Liegenschaft zukommt. Über das Umfeld der Liegenschaft gibt der Flächen- und Bebauungsplan Auskunft. In vielen Fällen ist es außerdem ratsam einen Sachverständigen beizuziehen, der Sie über mögliche bautechnische Risiken ihrer zukünftigen Immobilien aufklären kann.
Probleme beim (ver)mieten?
Innerhalb des Immobilienrechts beraten wir im Mietrecht und Wohnungsrecht und klären insbesondere über Kündigungsschutz, die Überwälzung von Betriebskosten sowie Instandhaltungskosten auf. Weiter prüfen wir auch die Angemessenheit des Mietzinses und die Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes (MRG).
Je früher wir konsultiert werden, desto höher ist die Chance, einen drohenden Konkurs bzw. eine drohende Insolvenz noch abzuwenden.
Für den „Privatkonkurs“ stehen dabei auch Schuldnerberatungsstellen für Beratungen unter www.schuldnerberatung.at zur Verfügung.
Achtung vor Fristen: Der Insolvenzantrag ist verpflichtend binnen 60 Tagen ab Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung (mit negativer Fortbestehensprognose bei juristischen Personen) beim Handelsgericht anzumelden.
In solchen Fällen neigen Mandanten leider oft zur sogenannten „Vogelstrauß-Taktik“. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist bei einer drohenden Insolvenz aber nicht nur kontraproduktiv, sondern kann auch äußerst unangenehme Folgen haben. Zwar ist seit der letzten Krida-Reform die verspätete Stellung des Insolvenzantrages kein gerichtlicher Straftatbestand mehr, aber das Risiko einer Haftung des vertretungsbefugten Organs (des Geschäftsführers) besteht für den dadurch verursachten Schaden.
Welche Kosten fallen beim Kauf einer Immobilie an?
Wir legen großen Wert auf die umfassende Beratung unserer Mandanten. Im Immobilienrecht gehört dazu auch die Aufstellung anfallender Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie bzw. die Berechnung der Vergebührung bei einem Mietvertrag. Die Nebenkosten beim Kauf von Immobilien sind zusammengefasst:
-Grunderwerbsteuer 3,5 % des Kaufpreises.
-Eintragung im Grundbuch 1,1 % des Kaufpreises
-Pauschale Grundbuchseintragungs- und Archivierungsgebühren
-Notarkosten für die Beglaubigung
-Kosten für die Vertragserrichtung durch einen Anwalt
-Maklergebühren