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Erbrecht, Übergabeverträge und Schenkungsrecht

Rechtsberatung für Erbrecht in Salzburg

Wir beraten bei der Nachlassplanung, verfassen Testamente, klären unsere Mandanten über die gesetzlichen Erfolge auf und vertreten sie bei der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche. Das Erbrecht bietet außerdem viele Gestaltungsmöglichkeiten. Auf Wunsch der Errichtung von letztwilligen Verfügungen prüfen wir auch gerne, ob eine Übertragung zu Lebzeiten (z.B. in Form einer Schenkung) in Betracht kommt. Selbstverständlich vertreten wir Mandanten auch in Verlassenschaftsverfahren und setzen erbrechtliche Ansprüche durch – mit besonderer Kompetenz bei grenzüberschreitenden Verlassenschaftsverfahren. Wir stehen Ihnen in allen Fragen des Erbrechts zur Seite und stellen Ihre Interessen in den Mittelpunkt!

Unsere Leistungen im Übeblick

-Errichtung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erb- und Pflichtteilsverträge)
-Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
-Beratung und Vertretung bei Erbschaftsstreitigkeiten
-Beratung bei Fragen zum Pflichtteilsanspruch und der Anrechnung von Schenkungen
-Übernahme von Testamentsvollstreckungen

Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge?

Gesetzlich vorgesehen ist in Österreich das Prinzip der Familienerbfolge. Es erben die nächsten Angehörigen (wie etwa Ehegatte und Kinder), wenn der Verstorbene die Testierfreiheit nicht genutzt und kein Testament hinterlassen hat. Berechnen lässt sich die Höhe des Anteils an der Verlassenschaft gemäß der sogenannten gesetzlichen Erbquote. Demnach steht dem Ehegatten ein Drittel der Verlassenschaft zu und die übrigen zwei Drittel werden unter den Kindern aufgeteilt. Hat der Erblasser weder Kinder noch einen Ehegatten, kommen die Eltern des Verstorbenen und ihre Nachkommen (Geschwister des Verstorbenen) zum Zug.

Aber auch, wenn ein letzter Wille (z.B. ein Testament) angefertigt wurde, wird dieser durch das sogenannte Pflichtteilsrecht eingeschränkt. Dieses regelt die „Minimalbeträge“, die den nächsten Angehörigen „zustehen“ (oft auch gegen den Willen des Verstorbenen).

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der gesetzlichen Erbquote. Dieses Pflichtteilsrecht kann üblicherweise nicht durch eine letztwillige Verfügung (z.B. ein Testament) umgangen werden. Er ist daher unbedingt zu beachten, da es sonst zu einer Verteilung des Vermögens des Verstorbenen kommen kann, die dieser so gar nicht beabsichtigt hat. Ein Ausschluss vom Pflichtteilsrecht ist gesetzlich nur in bestimmten Sonderfällen, wie bei Vorliegen eines Enterbungsgrundes möglich. Einen solchen Enterbungsgrund setzt ein Erbe beispielsweise, wenn er eine schwere strafbare Handlung begeht. Außerdem ist es möglich, dass Zuwendungen, die ein Erbe bereits zu Lebzeiten des Erblassers erhalten hat, zum Pflichtteil angerechnet werden können. Weil hier immer auf die speziellen Umstände des Einzelfalles ankommt, ist es besonders wichtig, sich von einem spezialisierten Anwalt professionell beraten zu lassen.

Was bedeutet gewillkürte Erbfolge?

Ist der Erblasser mit den Erbquoten, die gesetzlich vorgesehen sind nicht einverstanden oder sollen auch noch andere Personen bedacht werden, kann der Erblasser auch frei (unter Berücksichtigung des Pflichtteils) über den Nachlass verfügen. Zu den gängigsten letztwilligen Verfügungen gehören das Testament, das Vermächtnis, der Erbvertrag und die Schenkung auf den Todesfall. Eine professionelle Rechtsberatung ist hierbei wichtig, um sicherzustellen, dass eine solche Verfügung unter Bedachtnahme aller erbrechtlicher Vorgaben wirksam zustande kommt und so präzise verfasst ist, dass es im Todesfall nicht zu unnötigen Auseinandersetzungen vor Gericht kommt.

Nutzen Sie die Möglichkeit für eine unverbindliche Erstberatung und sichern Sie sich noch heute einen Termin per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp.

Wieviel erben die Nachkommen?

Die Nachkommen des Erblassers (Kinder, Adoptivkinder und Enkel) erben, wenn es einen Ehegatten gibt, zwei drittel des Nachlasses. Ist der Erblasser nicht verheiratet oder ist der Ehegatte bereits verstorben, erben die Nachkommen des Verstorbenen alles. Sollten die Kinder des Erblassers bereits verstorben sein, können deren Nachkommen (die Enkel des Erblassers) wiederum für diesen Anteil eintreten.

Erben Lebensgefährten?

Lebensgefährten haben seit der Erbrechtsreform 2017 das sogenannte „außerordentliche Erbrecht“. Ihnen steht die Verlassenschaft zu, wenn sie bereits seit drei Jahren im gemeinsamen Haushalt gelebt haben und der Erblasser keine anderen Erben hat. Abgesehen davon, gibt es das gesetzliche Vorausvermächtnis, das es Lebensgefährten ermöglicht, nach dem Tod des Erblassers noch ein Jahr weiter in der gemeinsamen Wohnung zu wohnen.

Brauche ich einen Anwalt im Verlassenschaftsverfahren?

Ein Notar wird vom Gericht als Gerichtskommissär bestellt, um das Verlassenschaftsverfahren abzuwickeln, er vertritt jedoch keine persönlichen Interessen einzelner Parteien. Es ist daher empfehlenswert einen spezialisierten Anwalt für Erbrecht hinzuzuziehen, der Ihnen beratend zur Seite steht und Ihre Ansprüche optimal umsetzt. So kann sichergestellt werden, dass es nicht zu einer Benachteiligung kommt und Ihre Interessen vertreten werden.

Welche Kosten fallen im Verlassenschaftsverfahren an?

Die Kosten für das Verlassenschaftsverfahren ergeben sich aus 0,5% des reinen Nachlassvermögens an Gerichtsgebühren und die Kosten für den Notar nach dem Gerichtskommissionstarifgesetz, die sich in den meisten Fällen auf maximal 23 000 Euro belaufen. Hinzu kommen gegebenenfalls die Kosten für einen Rechtsanwalt, Gutachterkosten und die Grunderwerbssteuer und Grundbuchseintragung, sofern der Nachlass eine Immobilie enthält. Eine allgemeine Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer ist in Österreich gesetzlich nicht vorgesehen.

Was ist bei der Abgabe einer Erbantrittserklärung zu beachten?

Erben sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet das Erbe auch anzunehmen. Besondere Vorsicht ist bei einer überschuldeten Verlassenschaft geboten. Hier kann es von Vorteil sein, eine nur bedingte Erbantrittserklärung abzugeben oder das Erbe völlig auszuschlagen. Im Unterschied zu einer unbedingten Erbantrittserklärung haftet ein Erbe bei einer bedingten Erbantrittserklärung nur in der Höhe der in der Verlassenschaft vorhandenen Aktiva und nur im Umfang seiner Erbquote. Da es bei einer bedingten Erbantrittserklärung vorher zu einer umfassenden Aufstellung aller Aktiva und Passiva im Nachlass kommen muss, fallen entsprechend höherer Kosten im Verlassenschaftsverfahren an. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt für Erbrecht beraten, um herauszufinden, welche Option für Ihre Situation am besten ist.

Was ist bei Nachlassplanung im EU-Ausland zu beachten?

Gerade durch die zunehmende Mobilität innerhalb Europas (Arbeitnehmerfreiheit, Niederlassungsfreiheit) verlegen immer mehr Österreicher ihren Hauptwohnsitz ins (EU)Ausland. Ehen werden zwischen verschiedenen europäischen Nationalitäten geschlossen, zweisprachig erzogene Kinder pendeln zwischen den Staaten ihrer Eltern und auch deren Großeltern begleiten mitunter die junge Familie als Unterstützung an den jeweiligen Lebensmittelpunkt.

Durch die neue EU-Erbrechtsverordnung kann diese neue Mobilität aber weitreichende Folgen für Erbschaften haben. Gemäß der Verordnung ist bei einem Todesfall nämlich nicht mehr das Recht des Heimatstaates, sondern das Recht des Staates des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes vor dem Tod als „Erbrecht“ heranzuziehen.

Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten!

Spezialgebiete unserer Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg

Feedback

Josef SillerJosef Siller
08:21 22 Mar 23
Ein sehr sympathischer, ruhiger und äußerst kompetenter Rechtsanwalt! Für uns Laien die Rechtsschrift einfach und verständlich erklärt. Sehr angenehme Atmosphäre! Sehr zu empfehlen !!
Volker WortmeyerVolker Wortmeyer
09:48 13 Feb 23
Herr Mag. Koman hat mich sehr freundlich und zeitnah telefonisch beraten. Da mein Fall nicht in sein Fachgebiet fällt, hat er sehr zügig einen Ansprechpartner benennen können. Vielen lieben Dank für die schnelle und unkomplizierte Hilfe!
MediDoc GmbHMediDoc GmbH
00:15 11 Jan 23
Wir bedanken uns für die unglaublich zuvorkommende und hilfsbereite Art des Teams. Uns wurde nichts „verkauft“, uns wurden alle Fall Möglichkeiten Objektiv kommuniziert. Vielen Dank für das Beratungsgespräch.
Helmut SchmeikalHelmut Schmeikal
07:56 25 Oct 22
Mein Erstgespräch mit Herrn Mag. Koman war ausgezeichnet. Er hat mir ruhig und kompetent meine Situation erklärt. Ich werde ihn in zukünftigen rechtlichen Angelegenheiten auf jeden Fall kontaktieren.
Fatma CinarFatma Cinar
17:01 19 Oct 22
Herr Koman ist ein sehr kompetenter Anwalt. Er nimmt sich Zeit für seine Kunden. Herr Koman ist auch sehr bemüht und verständnisvoll. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.
DoroDoro
16:52 06 Oct 22
Herr Mag Koman konnte mich zwar nicht als neuen Mandanten aufnehmen, da er sehr ausgebucht ist derzeit, hat mir aber spontan am Telefon weitergeholfen: er beantwortete mir sehr kompetent und sympathisch meine wichtigsten Fragen zum Erb/Familienrecht am Telefon. Er konnte mir dadurch einige Sorgen zerstreuen, worüber ist sehr dankbar bin.Sollte ich noch einmal Rechtsberatung benötigen würde ich mich sofort wieder an Herrn Koman wenden in der Hoffnung, dass er dann wieder Kapazitäten für neue Mandanten hat. Vielen Dank!
C. E.C. E.
14:34 08 Aug 22
Ich kann mich den positiven Bewertungen einfach nur anschließen. Herr Mag. Koman ist professionell und nimmt sich selbst am Samstag per WhatsApp (wie auf seiner Homepage angegeben) Zeit und antwortet. Damit habe ich nicht gerechnet und es auch ehrlich gesagt nicht erwartet, da man für die Korrespondenz Öffnungszeiten angegeben hat.Beim darauffolgenden Telefonat am Montag war Herr Mag. Koman sehr sympathisch und sachkundig. Er hat in wenigen Worten mein Anliegen beantworten können und zwar so, dass ich das ohne Nachfragen verstehe.Ich kann Herrn Mag. Koman empfehlen und werde ihn als meinen Anwalt künftig öfter kontaktieren bzw. beauftragen.Herzliche Grüße
Sarah-Anna SadjakSarah-Anna Sadjak
11:30 09 Jun 22
Herr Koman nimmt sich Zeit für seine Klienten und berät professionell und sachkundig. In meinem Fall konnte alles in einem Erstgespräch geklärt werden.Auch die Terminvereinbarung ging schnell und unkompliziert.Ein kompetenter Rechtsanwalt, der seinen Klienten mit Know-how und Professionalität zur Seite steht. Sehr empfehlenswert und - meines Erachtens - bester Ansprechpartner für rechtliche Gelegenheiten im Raum Salzburg Stadt.
Torsten FürbringerTorsten Fürbringer
07:52 26 Apr 22
Herr RA Koman hat mich in meinem Anliegen sehr gut und kompetent beraten und ich konnte mein Anliegen direkt klären. Sehr empfehlenswert.
N.BN.B
08:42 14 Feb 22
Ich kann Herrn Mag. Johannes Koman nur allerwärmstens empfehlen. Er punktet sowohl mit Expertise als auch mit sehr viel Feingefühl! Mag. Koman konnte mir mit meinem Anliegen sehr rasch weiterhelfen.
Sepp HintermaierSepp Hintermaier
11:53 19 Jan 22
Sehr hilfsbereit, bezüglich einer Strafverfügung wegen Besitzstörung.
Pascal SchaeferPascal Schaefer
10:27 16 Dec 21
Super freundliche Beratung, bei welcher deutlich und professionell dargelegt wurde, welche Chancen und Handlungsmöglickeiten es gibt.
Elisabeth RalserElisabeth Ralser
06:50 15 Dec 21
Herr Koman hat mir absolut kompetent und schnell geholfen, ohne die Kostenspirale unnötig in die Höhe zu schrauben. Leider gibt es, wie ich in diesem Fall erfahren musste auch sehr unseriöse Anwälte. Herr Koman gehört da mit Sicherheit NICHT dazu!!!Besten Dank nochmal für Ihre Bemühungen und freundliche Unterstützung!
Karin BachleitnerKarin Bachleitner
06:21 30 Apr 21
Ich habe Herrn Koman in einer nicht einfachen Angelegenheit beauftragt, nachdem ich von einer anderen Rechtsvertretung enorm unkompetent und mit völlig überzogenem Honorar abgefertigt wurde. Sowohl Herr Koman als auch seine Mitarbeiter waren von Anfang an höchst professionell und vor allem sehr menschlich in Ihrer gesamten Beratung. Schnelle Terminvereinbarung, umgehende Rückmeldungen und gut recherchierte und fachlich kompetente Begleitung während der gesamten Abwicklung. Das Preis - Leistungsverhältnis äußerst fair. Sollte ich je wieder eine Rechtsberatung benötigen, kommt für mich nur noch Herr Koman in Frage.
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