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Rechtsberatung beim Autokauf

Der Autokauf (bzw. Verkauf) von Gebrauchtwagen endet allzu oft vor Gericht. Aus unserer Erfahrung aus vielen Schadenersatz- und Gewährleistungsprozessen haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Machen Sie schon beim Kauf (bzw. Verkauf) alles richtig und vermeiden Sie einen langen Rechtsstreit!

Der Kaufvertrag

Grundsätzlich ist für das Zustandekommen des Kaufvertrags keine bestimmte Form notwendig. Die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer kann auch mündlich erfolgen. Vorsicht daher vor einer schnellen, mündlichen Zusagen. Dadurch kann ein Vertrag bereits entstehen und der Autokauf hat bereits stattgefunden.

Wir raten immer zu einem schriftlichen Vertrag, um im Fall des Falles nachweisen zu können, was genau zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurde.

Hier finden Sie ein von uns empfohlenes Muster für private Käufer und Verkäufer:

ÖAMTC Kaufvertrag

Besonders wichtig ist, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wird oder nicht. Der Gewährleistungsausschluss ist nur bei einem privaten Verkauf möglich; achten Sie daher immer genau darauf, wer Ihr Vertragspartner ist!

Ein Gewährleistungsausschluss ist für den Käufer in aller Regel von großem Nachteil, da er seine Rechte aus Gewährleistung (siehe unten) nicht mehr geltend machen kann.

Die Gewährleistung

Wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, hat der Käufer bei Vorliegen eines Mangels primär Anspruch auf rasche und kostenlose Reparatur oder Austausch. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer eine Preisreduktion oder – bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln – die Auflösung des Vertrages verlangen. Wird der Vertrag aufgelöst, müssen beide Vertragspartner das zurückgeben, was sie erhalten haben. Das bedeutet, Auto gegen Kaufpreis.

Ob jedoch ein Mangel vorliegt, hängt vorwiegend von der vereinbarten Beschaffenheit ab. Das bedeutet, dass im Kaufvertrag möglichst detailliert beschrieben werden sollte, in welchem Zustand sich das Fahrzeug befindet und dass das Zubehör (z.B. internes Navigationsgerät) fehlerfrei funktioniert.

Wenn nichts vereinbart wurde, muss das Fahrzeug grundsätzlich allen Beanspruchungen genügen, denen es beim gewöhnlichen Gebrauch ausgesetzt ist. Das bedeutet für einen Personenkraftwagen, dass er bei jeder Witterung auf langen und kurzen Fahrten, im Gebirge oder auf ebenen Straßen betriebsbereit und verkehrssicher zu sein hat.

Folgende Beschaffenheitsmerkmale sollten jedoch explizit in den Kaufvertrag aufgenommen werden:

  • Das Baujahr
  • Die Unfallfreiheit
  • Die tatsächliche Laufleistung des Motors entsprechend dem Tachostand
  • Gegebenenfalls der Austauschmotor
  • Gegebenenfalls die noch aufrechte Herstellergarantie
  • Das Datum der Erstzulassung
  • Der Hubraum und die Motorstärke

Achtung: das Recht auf Gewährleistung wegen eines Mangels ist ausgeschlossen, wenn der Käufer beim Vertragsschluss den Mangel kannte!

Nutzen Sie die Möglichkeit für eine unverbindliche Erstberatung und sichern Sie sich noch heute einen Termin per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp.

Spezialgebiete unserer Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg

Feedback

Josef SillerJosef Siller
08:21 22 Mar 23
Ein sehr sympathischer, ruhiger und äußerst kompetenter Rechtsanwalt! Für uns Laien die Rechtsschrift einfach und verständlich erklärt. Sehr angenehme Atmosphäre! Sehr zu empfehlen !!
Volker WortmeyerVolker Wortmeyer
09:48 13 Feb 23
Herr Mag. Koman hat mich sehr freundlich und zeitnah telefonisch beraten. Da mein Fall nicht in sein Fachgebiet fällt, hat er sehr zügig einen Ansprechpartner benennen können. Vielen lieben Dank für die schnelle und unkomplizierte Hilfe!
MediDoc GmbHMediDoc GmbH
00:15 11 Jan 23
Wir bedanken uns für die unglaublich zuvorkommende und hilfsbereite Art des Teams. Uns wurde nichts „verkauft“, uns wurden alle Fall Möglichkeiten Objektiv kommuniziert. Vielen Dank für das Beratungsgespräch.
Helmut SchmeikalHelmut Schmeikal
07:56 25 Oct 22
Mein Erstgespräch mit Herrn Mag. Koman war ausgezeichnet. Er hat mir ruhig und kompetent meine Situation erklärt. Ich werde ihn in zukünftigen rechtlichen Angelegenheiten auf jeden Fall kontaktieren.
Fatma CinarFatma Cinar
17:01 19 Oct 22
Herr Koman ist ein sehr kompetenter Anwalt. Er nimmt sich Zeit für seine Kunden. Herr Koman ist auch sehr bemüht und verständnisvoll. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.
DoroDoro
16:52 06 Oct 22
Herr Mag Koman konnte mich zwar nicht als neuen Mandanten aufnehmen, da er sehr ausgebucht ist derzeit, hat mir aber spontan am Telefon weitergeholfen: er beantwortete mir sehr kompetent und sympathisch meine wichtigsten Fragen zum Erb/Familienrecht am Telefon. Er konnte mir dadurch einige Sorgen zerstreuen, worüber ist sehr dankbar bin.Sollte ich noch einmal Rechtsberatung benötigen würde ich mich sofort wieder an Herrn Koman wenden in der Hoffnung, dass er dann wieder Kapazitäten für neue Mandanten hat. Vielen Dank!
C. E.C. E.
14:34 08 Aug 22
Ich kann mich den positiven Bewertungen einfach nur anschließen. Herr Mag. Koman ist professionell und nimmt sich selbst am Samstag per WhatsApp (wie auf seiner Homepage angegeben) Zeit und antwortet. Damit habe ich nicht gerechnet und es auch ehrlich gesagt nicht erwartet, da man für die Korrespondenz Öffnungszeiten angegeben hat.Beim darauffolgenden Telefonat am Montag war Herr Mag. Koman sehr sympathisch und sachkundig. Er hat in wenigen Worten mein Anliegen beantworten können und zwar so, dass ich das ohne Nachfragen verstehe.Ich kann Herrn Mag. Koman empfehlen und werde ihn als meinen Anwalt künftig öfter kontaktieren bzw. beauftragen.Herzliche Grüße
Sarah-Anna SadjakSarah-Anna Sadjak
11:30 09 Jun 22
Herr Koman nimmt sich Zeit für seine Klienten und berät professionell und sachkundig. In meinem Fall konnte alles in einem Erstgespräch geklärt werden.Auch die Terminvereinbarung ging schnell und unkompliziert.Ein kompetenter Rechtsanwalt, der seinen Klienten mit Know-how und Professionalität zur Seite steht. Sehr empfehlenswert und - meines Erachtens - bester Ansprechpartner für rechtliche Gelegenheiten im Raum Salzburg Stadt.
Torsten FürbringerTorsten Fürbringer
07:52 26 Apr 22
Herr RA Koman hat mich in meinem Anliegen sehr gut und kompetent beraten und ich konnte mein Anliegen direkt klären. Sehr empfehlenswert.
N.BN.B
08:42 14 Feb 22
Ich kann Herrn Mag. Johannes Koman nur allerwärmstens empfehlen. Er punktet sowohl mit Expertise als auch mit sehr viel Feingefühl! Mag. Koman konnte mir mit meinem Anliegen sehr rasch weiterhelfen.
Sepp HintermaierSepp Hintermaier
11:53 19 Jan 22
Sehr hilfsbereit, bezüglich einer Strafverfügung wegen Besitzstörung.
Pascal SchaeferPascal Schaefer
10:27 16 Dec 21
Super freundliche Beratung, bei welcher deutlich und professionell dargelegt wurde, welche Chancen und Handlungsmöglickeiten es gibt.
Elisabeth RalserElisabeth Ralser
06:50 15 Dec 21
Herr Koman hat mir absolut kompetent und schnell geholfen, ohne die Kostenspirale unnötig in die Höhe zu schrauben. Leider gibt es, wie ich in diesem Fall erfahren musste auch sehr unseriöse Anwälte. Herr Koman gehört da mit Sicherheit NICHT dazu!!!Besten Dank nochmal für Ihre Bemühungen und freundliche Unterstützung!
Karin BachleitnerKarin Bachleitner
06:21 30 Apr 21
Ich habe Herrn Koman in einer nicht einfachen Angelegenheit beauftragt, nachdem ich von einer anderen Rechtsvertretung enorm unkompetent und mit völlig überzogenem Honorar abgefertigt wurde. Sowohl Herr Koman als auch seine Mitarbeiter waren von Anfang an höchst professionell und vor allem sehr menschlich in Ihrer gesamten Beratung. Schnelle Terminvereinbarung, umgehende Rückmeldungen und gut recherchierte und fachlich kompetente Begleitung während der gesamten Abwicklung. Das Preis - Leistungsverhältnis äußerst fair. Sollte ich je wieder eine Rechtsberatung benötigen, kommt für mich nur noch Herr Koman in Frage.
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