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Die unterschätzten Risiken der Ausfallbürgschaft bei Scheidungen.

 

Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird oft die Eigentumswohnung auf den Ehegatten übertragen; Dieser übernimmt den laufenden Kredit, der andere Ehegatte bleibt Ausfallsbürge: doch welche Risiken sind amit verbunden.

 

Ein Standardszenario bei vielen Scheidungen ist folgendes: die Ehegatten sind sich einig, dass eine einvernehmliche Ehescheidung versucht werden soll und einer der beiden Ehepartner beauftragt den Rechtsanwalt seines Vertrauens mit der Errichtung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Schnell stellt sich die Frage, was mit der Eigentumswohnung, welche als bisherige Ehewohnung gedient hat, passieren soll. Ebenso häufig, wie man sich auf einen gemeinsamen Verkauf der Wohnung einigt, wird von den Ehegatten vereinbart, die Wohnung auf einen Ehegatten (in dessen Alleineigentum) zu übertragen. Der zukünftige Alleineigentümer übernimmt dafür den aushaftenden Kredit bei der Bank, der „weichende“ Ehegatte erhält eine Ausgleichszahlung.

Bis dahin ein routinemäßiger Ablauf. Nun wird das Vorhaben der kreditfinanzierenden Bank kommuniziert und gebeten, den „weichenden“ Ehegatten, der vor Jahren natürlich auch für den Kredit gebürgt hat, aus der Bürgschaft für eben diesen Kredit zu entlassen, da der Kredit in Zukunft alleine vom in der Wohnung verbleibenden Ehegatten bedient werden soll.

 

In den meisten Fällen stimmt die Bank einem solchen Ansuchen nicht zu (zumindest dann nicht, wenn keine sonstigen Sicherheiten „als Ersatz“ für den Wegfall des bisherigen Bürgen angeboten werden). Dieser Moment ist bei einer einvernehmliche Scheidung sehr kritisch, da an dieser Stelle nicht selten ein Beratungsfehler passiert. Im Sinne einer zügigen Abwicklung der Scheidung wird dem „weichenden“ Ehegatten erklärt, seine Bürgschaft reduziert sich sowieso auf die eines Ausfallbürgens und bestünde in diesem Zusammenhang keinerlei Risiko.

 

Tatsächlich ist es so, dass die kreditfinanzierende Bank erst dann auf den Ausfallsbürgen zurückgreifen kann, wenn sie zuvor vergeblich (sogar im Rahmen der Exekution) versucht hat, die Schulden beim Hauptschuldner – dem verbleibenden Ehegatten – einzutreiben. Meist ist der Wohnungswert höher als der Kredit und wird dem Ausfallsbürgen daher schnell erklärt, dass seine Inanspruchnahme „praktisch ausgeschlossen ist“.

 

Das Risiko liegt aber woanders: den Ausfallsbürgen trifft das Insolvenzrisiko! Wenn über das Vermögen des in der Wohnung verbleibenden Ehegatten (aus welchen Gründen auch immer) ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, haftet der Ausfallsbürge auch dann weiter, wenn der Hauptbürge eine Restschuldbefreiung erlangt hat. Wenn also der „verbleibende“ Ehegatte das Insolvenzverfahren durchsteht und an dessen Ende von allen Schulden befreit wird, haftet der (bisherige) Ausfallsbürge in voller Höhe für den noch ausstehenden Kredit. Diese Tatsache sollte in aller Deutlichkeit kommuniziert und besprochen werden.

 

Ein Lösungsansatz wäre etwa, dass der Ehegatte, der in der Wohnung bleiben will und auf den das Eigentum übertragen wird, statt dem „weichenden“ Ehegatten der Bank eine andere Sicherheit, etwa einen Elternteil, der bereit ist, eine Bürgschaft zu übernehmen, zur Verfügung stellt. Nur so ist eine 100% Sicherheit für den „weichenden“ Ehegatten gegeben.

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Feedback

Ökkes YildirimÖkkes Yildirim
05:23 29 Nov 24
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Waltraud PodhajskiWaltraud Podhajski
08:55 04 Nov 24
Sehr zu empfehlen 👍👍
Janina DaxJanina Dax
11:06 14 Oct 24
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Michael GöblMichael Göbl
13:45 02 Oct 24
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Daniel KennedyDaniel Kennedy
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DzenisDzenis
08:04 27 May 24
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07:29 14 May 24
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Gunther PrucknerGunther Pruckner
14:06 18 Apr 24
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NiKi GaVNiKi GaV
12:53 16 Mar 24
Absolut Empfehlenswert.Danke für die gute Beratung.
Aida BegicAida Begic
12:23 13 Jan 24
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Sandra HarnerSandra Harner
13:30 12 Nov 23
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Andreas NeuhoferAndreas Neuhofer
05:08 11 May 23
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Josef SillerJosef Siller
08:21 22 Mar 23
Ein sehr sympathischer, ruhiger und äußerst kompetenter Rechtsanwalt! Für uns Laien die Rechtsschrift einfach und verständlich erklärt. Sehr angenehme Atmosphäre! Sehr zu empfehlen !!
Volker WortmeyerVolker Wortmeyer
09:48 13 Feb 23
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MediDoc GmbHMediDoc GmbH
00:15 11 Jan 23
Wir bedanken uns für die unglaublich zuvorkommende und hilfsbereite Art des Teams. Uns wurde nichts „verkauft“, uns wurden alle Fall Möglichkeiten Objektiv kommuniziert. Vielen Dank für das Beratungsgespräch.
Helmut SchmeikalHelmut Schmeikal
07:56 25 Oct 22
Mein Erstgespräch mit Herrn Mag. Koman war ausgezeichnet. Er hat mir ruhig und kompetent meine Situation erklärt. Ich werde ihn in zukünftigen rechtlichen Angelegenheiten auf jeden Fall kontaktieren.
Fatma CinarFatma Cinar
17:01 19 Oct 22
Herr Koman ist ein sehr kompetenter Anwalt. Er nimmt sich Zeit für seine Kunden. Herr Koman ist auch sehr bemüht und verständnisvoll. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.
DoroDoro
16:52 06 Oct 22
Herr Mag Koman konnte mich zwar nicht als neuen Mandanten aufnehmen, da er sehr ausgebucht ist derzeit, hat mir aber spontan am Telefon weitergeholfen: er beantwortete mir sehr kompetent und sympathisch meine wichtigsten Fragen zum Erb/Familienrecht... am Telefon. Er konnte mir dadurch einige Sorgen zerstreuen, worüber ist sehr dankbar bin.Sollte ich noch einmal Rechtsberatung benötigen würde ich mich sofort wieder an Herrn Koman wenden in der Hoffnung, dass er dann wieder Kapazitäten für neue Mandanten hat. Vielen Dank!weiterlesen
C. E.C. E.
14:34 08 Aug 22
Ich kann mich den positiven Bewertungen einfach nur anschließen. Herr Mag. Koman ist professionell und nimmt sich selbst am Samstag per WhatsApp (wie auf seiner Homepage angegeben) Zeit und antwortet. Damit habe ich nicht gerechnet und es auch... ehrlich gesagt nicht erwartet, da man für die Korrespondenz Öffnungszeiten angegeben hat.Beim darauffolgenden Telefonat am Montag war Herr Mag. Koman sehr sympathisch und sachkundig. Er hat in wenigen Worten mein Anliegen beantworten können und zwar so, dass ich das ohne Nachfragen verstehe.Ich kann Herrn Mag. Koman empfehlen und werde ihn als meinen Anwalt künftig öfter kontaktieren bzw. beauftragen.Herzliche Grüßeweiterlesen
Sarah-Anna SadjakSarah-Anna Sadjak
11:30 09 Jun 22
Herr Koman nimmt sich Zeit für seine Klienten und berät professionell und sachkundig. In meinem Fall konnte alles in einem Erstgespräch geklärt werden.Auch die Terminvereinbarung ging schnell und unkompliziert.Ein kompetenter Rechtsanwalt, der... seinen Klienten mit Know-how und Professionalität zur Seite steht. Sehr empfehlenswert und - meines Erachtens - bester Ansprechpartner für rechtliche Gelegenheiten im Raum Salzburg Stadt.weiterlesen
Torsten FürbringerTorsten Fürbringer
07:52 26 Apr 22
Herr RA Koman hat mich in meinem Anliegen sehr gut und kompetent beraten und ich konnte mein Anliegen direkt klären. Sehr empfehlenswert.
N.BN.B
08:42 14 Feb 22
Ich kann Herrn Mag. Johannes Koman nur allerwärmstens empfehlen. Er punktet sowohl mit Expertise als auch mit sehr viel Feingefühl! Mag. Koman konnte mir mit meinem Anliegen sehr rasch weiterhelfen.
Sepp HintermaierSepp Hintermaier
11:53 19 Jan 22
Sehr hilfsbereit, bezüglich einer Strafverfügung wegen Besitzstörung.
Pascal SchaeferPascal Schaefer
10:27 16 Dec 21
Super freundliche Beratung, bei welcher deutlich und professionell dargelegt wurde, welche Chancen und Handlungsmöglickeiten es gibt.
Elisabeth RalserElisabeth Ralser
06:50 15 Dec 21
Herr Koman hat mir absolut kompetent und schnell geholfen, ohne die Kostenspirale unnötig in die Höhe zu schrauben. Leider gibt es, wie ich in diesem Fall erfahren musste auch sehr unseriöse Anwälte. Herr Koman gehört da mit Sicherheit NICHT... dazu!!!Besten Dank nochmal für Ihre Bemühungen und freundliche Unterstützung!weiterlesen
Karin BachleitnerKarin Bachleitner
06:21 30 Apr 21
Ich habe Herrn Koman in einer nicht einfachen Angelegenheit beauftragt, nachdem ich von einer anderen Rechtsvertretung enorm unkompetent und mit völlig überzogenem Honorar abgefertigt wurde. Sowohl Herr Koman als auch seine Mitarbeiter waren von... Anfang an höchst professionell und vor allem sehr menschlich in Ihrer gesamten Beratung. Schnelle Terminvereinbarung, umgehende Rückmeldungen und gut recherchierte und fachlich kompetente Begleitung während der gesamten Abwicklung. Das Preis - Leistungsverhältnis äußerst fair. Sollte ich je wieder eine Rechtsberatung benötigen, kommt für mich nur noch Herr Koman in Frage.weiterlesen
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