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Ist der Auszug aus der Ehewohnung erlaubt?

 

Der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung als Bumerang im Scheidungsprozesss.

WENN EINE TRENNUNG ODER SOGAR EHESCHEIDUNG BEVORSTEHT, ERHÄLT MAN OFT DEN RATSCHLAG, JA NICHT VORSCHNELL UND ÜBERSTÜRZT DIE EHEWOHNUNG ZU VERLASSEN UND AUSZUZIEHEN.

Dieser Rat sollte beherzigt werden: in Österreich kann nämlich der Auszug ohne Zustimmung des Partners in einem nachfolgenden Scheidungsverfahren als böswilliges Verlassen und damit als schwere Eheverfehlung gewertet werden. Wenn dadurch das alleinige Verschulden des ausgezogenen Partners resultiert, kann dies im schlimmsten Fall zu lebenslange Unterhaltszahlungen an den Ehepartner führen.

Nach ständiger Rechtsprechung rechtfertigen besonders schwere Eheverfehlungen eines Ehegatten die eigenmächtige Aufgabe der ehelichen Gemeinschaft durch den anderen. Wenn also der Partner eine solche Eheverfehlung begangen hat, ist das Ausziehen des anderen aus der Ehewohnung keine Eheverfehlung.

Jedenfalls bleibt der eigenmächtige Auszug riskant. Denn ob die Eheverfehlung des anderen als besonders schwer gewertet wird, stellt sich erst in einem Gerichtsverfahren heraus. Es sollte daher in jedem Fall vor dem Auszug ein Scheidungsanwalt kontaktiert werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Auszug ohne Risiko zu gewährleisten (Zustimmung des Partners, gerichtlicher Antrag etc.).

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Feedback

Josef SillerJosef Siller
08:21 22 Mar 23
Ein sehr sympathischer, ruhiger und äußerst kompetenter Rechtsanwalt! Für uns Laien die Rechtsschrift einfach und verständlich erklärt. Sehr angenehme Atmosphäre! Sehr zu empfehlen !!
Volker WortmeyerVolker Wortmeyer
09:48 13 Feb 23
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MediDoc GmbHMediDoc GmbH
00:15 11 Jan 23
Wir bedanken uns für die unglaublich zuvorkommende und hilfsbereite Art des Teams. Uns wurde nichts „verkauft“, uns wurden alle Fall Möglichkeiten Objektiv kommuniziert. Vielen Dank für das Beratungsgespräch.
Helmut SchmeikalHelmut Schmeikal
07:56 25 Oct 22
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Fatma CinarFatma Cinar
17:01 19 Oct 22
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DoroDoro
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C. E.C. E.
14:34 08 Aug 22
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Sarah-Anna SadjakSarah-Anna Sadjak
11:30 09 Jun 22
Herr Koman nimmt sich Zeit für seine Klienten und berät professionell und sachkundig. In meinem Fall konnte alles in einem Erstgespräch geklärt werden.Auch die Terminvereinbarung ging schnell und unkompliziert.Ein kompetenter Rechtsanwalt, der seinen Klienten mit Know-how und Professionalität zur Seite steht. Sehr empfehlenswert und - meines Erachtens - bester Ansprechpartner für rechtliche Gelegenheiten im Raum Salzburg Stadt.
Torsten FürbringerTorsten Fürbringer
07:52 26 Apr 22
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N.BN.B
08:42 14 Feb 22
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Sepp HintermaierSepp Hintermaier
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Pascal SchaeferPascal Schaefer
10:27 16 Dec 21
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Elisabeth RalserElisabeth Ralser
06:50 15 Dec 21
Herr Koman hat mir absolut kompetent und schnell geholfen, ohne die Kostenspirale unnötig in die Höhe zu schrauben. Leider gibt es, wie ich in diesem Fall erfahren musste auch sehr unseriöse Anwälte. Herr Koman gehört da mit Sicherheit NICHT dazu!!!Besten Dank nochmal für Ihre Bemühungen und freundliche Unterstützung!
Karin BachleitnerKarin Bachleitner
06:21 30 Apr 21
Ich habe Herrn Koman in einer nicht einfachen Angelegenheit beauftragt, nachdem ich von einer anderen Rechtsvertretung enorm unkompetent und mit völlig überzogenem Honorar abgefertigt wurde. Sowohl Herr Koman als auch seine Mitarbeiter waren von Anfang an höchst professionell und vor allem sehr menschlich in Ihrer gesamten Beratung. Schnelle Terminvereinbarung, umgehende Rückmeldungen und gut recherchierte und fachlich kompetente Begleitung während der gesamten Abwicklung. Das Preis - Leistungsverhältnis äußerst fair. Sollte ich je wieder eine Rechtsberatung benötigen, kommt für mich nur noch Herr Koman in Frage.
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