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Rechtsberatung beim Testament

Wenn sich der zukünftige Erblasser nicht auf das gesetzliche Erbrecht verlassen will, oder mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, muss er eine Entscheidung über die Regelungen der Erbfolge treffen. Diese Regelungen werden auch als letztwillige Verfügungen bezeichnet.

Der Begriff „letztwillige Verfügung“ umfasst dabei das häufigste Mittel, das Testament, mit welchem eine Erbeinsetzung vorgenommen wird, aber auch sonstige Verfügungen, wie Kodizille oder Legate.

Allen letztwilligen Verfügungen gemein sind zudem die Gültigkeitserfordernisse:
Testierfähigkeit, Testierabsicht, Freiheit von Willensmängeln und Einhaltung der Form.

Vorsicht ist aber bei der Formulierung von Testamenten geboten! Es kann vorkommen, dass der Testator seinen Willen nicht eindeutig und zweifelsfrei in der letztwilligen Verfügung erklärt. Die Erklärung ist deshalb zwar nicht ungültig; die Schwierigkeit besteht allerdings darin, dass der Wille des Testators (nach dessen Tod) durch Auslegung zu ermitteln ist. Dabei geht es vor allem um die eindeutige Beantwortung der Frage: „Was wollte uns der Erblasser mit seiner unklaren Formulierung sagen?“. Dieser Diskurs führt nicht selten zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten. Eine Beratung im Zusammenhang mit der Verfassung des letzten Willens ist daher dringend zu empfehlen.

Formen von letztwilligen Verfügungen (Testament)

Das eigenhändige Testament

Die einfachste und häufigste Form eines Testaments ist nach wie vor das handschriftliche, eigenhändige Testament. Dabei muss der gesamte Text vom zukünftigen Erblasser eigenhändig und handschriftlich geschrieben und mit dessen Namen unterfertigt werden. Zu Beachten: Es empfiehlt sich die Beifügung des Datums und des Ortes der Errichtung, und mehrere lose Blätter müssen durch Nummerierung oder (zumindest) durch Satzverlauf verbunden sein.

Das fremdhändige Testament

Wenn der zukünftige Erblasser den Text nicht selbst handschriftlich verfasst, muss der (fremdhändige) Text vom Testator als dessen letzter Wille bekräftigt und eigenhändig unterschrieben sowie von drei Zeugen mit dem Zusatz „als Testamentszeuge“ unterschrieben werden.

Dabei müssen alle drei Zeugen gleichzeitig anwesend sein. Deren Identität muss zudem aus dem Testament hervorgehen. Der zukünftige Erblasser erklärt in Folge vor den Zeugen, dass der Text seinen letzten Willen enthalte. Dies muss er mit einem eigenhändigen Zusatz (z.B. „dies ist mein letzter Wille“) auf der Urkunde bekräftigen.

Der Text kann dabei von einem Dritten handschriftlich, maschinell oder vom zukünftigen Erblasser maschinell geschrieben werden.

Verwahrung von Testamenten

Auch die richtige Verwahrung von Testamenten ist von großer Bedeutung. Allzu oft machen wir die Erfahrung, dass Angehörige des Verstorbenen davon überzeugt ist, dass der Verstorbene ein Testament zu ihren Gunsten angefertigt hat, dieses aber nicht auffindbar ist. Meist liegt in so einem Fall der Verdacht nahe, dass ein vom Testament Benachteiligter den letzten Willen zwar gefunden hat, diesen aber in Konsequenz „verschwinden hat lassen“.

Um solche Komplikationen zu vermeiden, empfehlen wir die Verwahrung des Testaments beim Anwalt oder beim Notar. Denn ohne die Originalurkunde ist die Durchsetzung von Rechten praktisch unmöglich!

Der Anwalt oder Notar Ihres Vertrauens verwahrt das Testament in einem Safe und registriert es zusätzlich im Österreichischen Zentralen Testamentsregister. Damit ist sichergestellt, dass zum Zeitpunkt des Todes das Testament unmittelbar zur Verfügung steht.

Übrigens: Trotz Registrierung des Testaments im Österreichischen Zentralen Testamentsregister kann das Testament noch nachträglich geändert bzw. angepasst werden.

Nutzen Sie die Möglichkeit für eine unverbindliche Erstberatung und sichern Sie sich noch heute einen Termin per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp.

Spezialgebiete unserer Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg

Feedback

Josef SillerJosef Siller
08:21 22 Mar 23
Ein sehr sympathischer, ruhiger und äußerst kompetenter Rechtsanwalt! Für uns Laien die Rechtsschrift einfach und verständlich erklärt. Sehr angenehme Atmosphäre! Sehr zu empfehlen !!
Volker WortmeyerVolker Wortmeyer
09:48 13 Feb 23
Herr Mag. Koman hat mich sehr freundlich und zeitnah telefonisch beraten. Da mein Fall nicht in sein Fachgebiet fällt, hat er sehr zügig einen Ansprechpartner benennen können. Vielen lieben Dank für die schnelle und unkomplizierte Hilfe!
MediDoc GmbHMediDoc GmbH
00:15 11 Jan 23
Wir bedanken uns für die unglaublich zuvorkommende und hilfsbereite Art des Teams. Uns wurde nichts „verkauft“, uns wurden alle Fall Möglichkeiten Objektiv kommuniziert. Vielen Dank für das Beratungsgespräch.
Helmut SchmeikalHelmut Schmeikal
07:56 25 Oct 22
Mein Erstgespräch mit Herrn Mag. Koman war ausgezeichnet. Er hat mir ruhig und kompetent meine Situation erklärt. Ich werde ihn in zukünftigen rechtlichen Angelegenheiten auf jeden Fall kontaktieren.
Fatma CinarFatma Cinar
17:01 19 Oct 22
Herr Koman ist ein sehr kompetenter Anwalt. Er nimmt sich Zeit für seine Kunden. Herr Koman ist auch sehr bemüht und verständnisvoll. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.
DoroDoro
16:52 06 Oct 22
Herr Mag Koman konnte mich zwar nicht als neuen Mandanten aufnehmen, da er sehr ausgebucht ist derzeit, hat mir aber spontan am Telefon weitergeholfen: er beantwortete mir sehr kompetent und sympathisch meine wichtigsten Fragen zum Erb/Familienrecht am Telefon. Er konnte mir dadurch einige Sorgen zerstreuen, worüber ist sehr dankbar bin.Sollte ich noch einmal Rechtsberatung benötigen würde ich mich sofort wieder an Herrn Koman wenden in der Hoffnung, dass er dann wieder Kapazitäten für neue Mandanten hat. Vielen Dank!
C. E.C. E.
14:34 08 Aug 22
Ich kann mich den positiven Bewertungen einfach nur anschließen. Herr Mag. Koman ist professionell und nimmt sich selbst am Samstag per WhatsApp (wie auf seiner Homepage angegeben) Zeit und antwortet. Damit habe ich nicht gerechnet und es auch ehrlich gesagt nicht erwartet, da man für die Korrespondenz Öffnungszeiten angegeben hat.Beim darauffolgenden Telefonat am Montag war Herr Mag. Koman sehr sympathisch und sachkundig. Er hat in wenigen Worten mein Anliegen beantworten können und zwar so, dass ich das ohne Nachfragen verstehe.Ich kann Herrn Mag. Koman empfehlen und werde ihn als meinen Anwalt künftig öfter kontaktieren bzw. beauftragen.Herzliche Grüße
Sarah-Anna SadjakSarah-Anna Sadjak
11:30 09 Jun 22
Herr Koman nimmt sich Zeit für seine Klienten und berät professionell und sachkundig. In meinem Fall konnte alles in einem Erstgespräch geklärt werden.Auch die Terminvereinbarung ging schnell und unkompliziert.Ein kompetenter Rechtsanwalt, der seinen Klienten mit Know-how und Professionalität zur Seite steht. Sehr empfehlenswert und - meines Erachtens - bester Ansprechpartner für rechtliche Gelegenheiten im Raum Salzburg Stadt.
Torsten FürbringerTorsten Fürbringer
07:52 26 Apr 22
Herr RA Koman hat mich in meinem Anliegen sehr gut und kompetent beraten und ich konnte mein Anliegen direkt klären. Sehr empfehlenswert.
N.BN.B
08:42 14 Feb 22
Ich kann Herrn Mag. Johannes Koman nur allerwärmstens empfehlen. Er punktet sowohl mit Expertise als auch mit sehr viel Feingefühl! Mag. Koman konnte mir mit meinem Anliegen sehr rasch weiterhelfen.
Sepp HintermaierSepp Hintermaier
11:53 19 Jan 22
Sehr hilfsbereit, bezüglich einer Strafverfügung wegen Besitzstörung.
Pascal SchaeferPascal Schaefer
10:27 16 Dec 21
Super freundliche Beratung, bei welcher deutlich und professionell dargelegt wurde, welche Chancen und Handlungsmöglickeiten es gibt.
Elisabeth RalserElisabeth Ralser
06:50 15 Dec 21
Herr Koman hat mir absolut kompetent und schnell geholfen, ohne die Kostenspirale unnötig in die Höhe zu schrauben. Leider gibt es, wie ich in diesem Fall erfahren musste auch sehr unseriöse Anwälte. Herr Koman gehört da mit Sicherheit NICHT dazu!!!Besten Dank nochmal für Ihre Bemühungen und freundliche Unterstützung!
Karin BachleitnerKarin Bachleitner
06:21 30 Apr 21
Ich habe Herrn Koman in einer nicht einfachen Angelegenheit beauftragt, nachdem ich von einer anderen Rechtsvertretung enorm unkompetent und mit völlig überzogenem Honorar abgefertigt wurde. Sowohl Herr Koman als auch seine Mitarbeiter waren von Anfang an höchst professionell und vor allem sehr menschlich in Ihrer gesamten Beratung. Schnelle Terminvereinbarung, umgehende Rückmeldungen und gut recherchierte und fachlich kompetente Begleitung während der gesamten Abwicklung. Das Preis - Leistungsverhältnis äußerst fair. Sollte ich je wieder eine Rechtsberatung benötigen, kommt für mich nur noch Herr Koman in Frage.
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