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Risiko Testament – Eine Anleitung zur Verfassung des letzten Willens

 

Eine Anleitung zur Verfassung des letzten Willens

Viele Menschen haben den Wunsch, ihren letzten Willen in Form eines Testamentes festzuhalten und selbst zu bestimmen, was mit ihrem Nachlass passiert. Verschiedene Formvorschriften haben in letzter Zeit zu einer großen Unsicherheit geführt, ob das eigene Testament überhaupt gültig ist.

Zunächst braucht es ein paar grundlegende Informationen, wie und in welcher Form ein Testament in Österreich überhaupt errichtet werden kann. Man unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen dem eigenhändigen und dem fremdhändigen Testament.

DAS EIGENHÄNDIGE TESTAMENT

Der Text eines eigenhändigen Testaments muss von dem Testamentsverfasser eigenhändig, sprich handschriftlich, geschrieben und unterschrieben (mit Vor- und Zunamen) werden, wobei die Unterschrift am Ende des Textes erfolgen muss. Es sollte zumindest ein Erbe als Universalerbe eingesetzt werden. Zusätzlich können Sie auch einzelne Vermögenswerte oder einzelne Vermögensgegenstände mit einem Vermächtnis (=Legat) an einzelne Personen vermachen.

Keine Gültigkeitsvoraussetzung aber trotzdem empfehlenswert ist es, ein Datum und den Ort, an dem das Testament verfasst wurde, auf dem Dokument zu vermerken, da ein späteres Testament ein früheres aufhebt. Um Missverständnisse zu vermeiden ist es trotzdem vorteilhaft, beim Verfassen des Testaments noch einmal darauf zu verweisen, dass alle vorherigen Verfügungen außer Kraft gesetzt werden.

Zeugen sind für das eigenhändige Testament nicht notwendig.

DAS FREMDHÄNDIGE TESTAMENT

Ein fremdhändiges Testament beschreibt eine Verfügung, die vom Erblasser unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel, wie zum Beispiel einem PC oder einer Schreibmaschine, verfasst wurde. Auch ein Testament, dass von einer anderen Person als dem Erblasser handschriftlich verfasst wurde, stellt ein fremdhändiges Testament dar.

Die Gültigkeitsvoraussetzungen für ein fremdhändiges Testament sind komplexer: Das Testament muss auf jeden Fall vom Erblasser eigenhändig unterschrieben werden. Auch muss das fremdhändige Testament den Zusatz enthalten, „dass die Urkunde den letzten Willen des Erblassers“ enthält.

Besonders wichtig ist auch, dass das Testament vom Testator vor drei Zeugen, deren Identität aus der Urkunde hervorgehen muss (Angabe des Geburtsdatums und des Wohnortes unterfertigt werden muss. Die Zeugen müssen den Inhalt des Testaments nicht kennen, sondern nur bestätigen, dass die Urkunde den letzten Willen des Erblassers enthält. Um dies zu bestätigen, unterfertigen die Zeugen das Testaments – und zwar mit einem auf die Zeugeneigenschaft hinweisenden, eigenhändigen Zusatz (z.B. „als Testamentszeuge“).

Vorsicht: folgende Zeugen kommen nicht in Betracht: Personen unter 18 Jahren, Blinde, Taube oder Stumme, Personen, die die Sprache, in der das Testament verfasst wurde, nicht verstehen und sogenannte „befangene“ Zeugen. Befangene Zeugen sind Personen, die selbst durch das Testament begünstigt werden oder mit einer solchen Person verwandt oder verschwägert sind.

DAS UNGÜLTIGE TESTAMENT

Bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testamenten) müssen die Formvorschriften auf jeden Fall eingehalten werden. Diese sind zwingend. Sie sollen einerseits dem Testator die Bedeutung seiner Erklärung bewusst machen, sodass er sie mit Überlegung trifft, andererseits Streitigkeiten nach seinem Tod verhindern. Den Formvorschriften kommt demnach sowohl Warn- als auch Beweisfunktion zu. Wurde die Form nicht gewahrt, so ist die Anordnung des Erblassers – selbst bei klarem und eindeutig erweisbarem Willen – ungültig!

HINTERLEGUNG DES TESTAMENTS BEIM RECHTSANWALT ODER NOTAR

Nach dem Verfassen des Testaments, gilt es als nächstes, die Frage nach dem Ort für die Verwahrung des Dokuments zu klären. Hierbei sollte ein Ort gewählt werden, an dem das Testament im Todesfall gefunden wird, jedoch so sicher aufgehoben ist, dass es nicht vernichtet werden kann. Sowohl ein Rechtsanwalt als auch ein Notar kann das Testament im entsprechenden Testamensregister eingetragen lassen, damit es später jederzeit abrufbar ist.

KOSTEN FÜR EIN TESTAMENT

Die Kosten für das Erstellen eines Testaments ergeben sich aus den Kosten für den Rechtsanwalt oder den Notar sowie der Eintragungsgebühr in das Testamentsregister. Alternativ können Sie auch das von Ihnen verfasste Testament von einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt prüfen lassen.

MUSTER UND VORLAGEN FÜR DAS VERFASSEN DES TESTAMENTS

Im Internet finden sich zahlreiche Vorlagen und Muster zum Verfassen einer letztwilligen Verfügung. Diese können jedoch keine umfassende Rechtsberatung ersetzen, weil sie die Einzelheiten des jeweiligen Erbfalls nicht berücksichtigen. Handelte es sich um eine größere Verlassenschaft oder besteht der Nachlass aus verschiedenen Vermögenswerten, wie zum Beispiel Immobilien, Schmuck, Gemälde und anderen Wertgegenständen oder sollen an die Erbschaft gar Bedingungen und Auflagen geknüpft werden bzw. Rechte wie zum Beispiel ein Wohnrecht eingeräumt werden, ist ein Testament jedenfalls von einem fachkundigen Juristen zu verfassen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass derartige letztwillige Verfügungen ihren eigentlichen Zweck, nämlich die vorausschauende Planung der Verlassenschaft, oft nicht erfüllen. Ein Testament, dass nicht unter Berücksichtigung aller erbrechtlichen Vorgaben verfasst oder nicht präzise genug formuliert wurde, führt in der Praxis zu erbitterten Streitigkeiten vor Gericht. Formfehler können die Verfügung auch gänzlich nichtig machen, sodass auf die gesetzliche Erbfolge, ganz ungeachtet vom eigentlichen Willen des Erblassers, zurückgegriffen werden muss. Wir beraten Sie daher in allen Fragen rund um das Erben und Vererben.

Nutzen Sie die Möglichkeit für eine unverbindliche Erstberatung und sichern Sie sich noch heute einen Termin per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp.

Spezialgebiete unserer Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg

Feedback

Ökkes YildirimÖkkes Yildirim
05:23 29 Nov 24
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Waltraud PodhajskiWaltraud Podhajski
08:55 04 Nov 24
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Janina DaxJanina Dax
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Michael GöblMichael Göbl
13:45 02 Oct 24
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Daniel KennedyDaniel Kennedy
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DzenisDzenis
08:04 27 May 24
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07:29 14 May 24
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Gunther PrucknerGunther Pruckner
14:06 18 Apr 24
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NiKi GaVNiKi GaV
12:53 16 Mar 24
Absolut Empfehlenswert.Danke für die gute Beratung.
Aida BegicAida Begic
12:23 13 Jan 24
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Sandra HarnerSandra Harner
13:30 12 Nov 23
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Andreas NeuhoferAndreas Neuhofer
05:08 11 May 23
Mag Koman war im Rechtsstreit rund um meine Scheidung eine große Stütze und hat mich durch seine schnellen Reaktionen auf Fragen und sein fachliches Wissen überzeugt. Mit seiner Hilfe konnte ich meine Ansprüche durchsetzen und das Verfahren zu einem... guten Ende bringen. Danke an dieser Stelle für die kompetente Unterstützung in einer persönlich sehr herausfordernden Zeit.weiterlesen
Josef SillerJosef Siller
08:21 22 Mar 23
Ein sehr sympathischer, ruhiger und äußerst kompetenter Rechtsanwalt! Für uns Laien die Rechtsschrift einfach und verständlich erklärt. Sehr angenehme Atmosphäre! Sehr zu empfehlen !!
Volker WortmeyerVolker Wortmeyer
09:48 13 Feb 23
Herr Mag. Koman hat mich sehr freundlich und zeitnah telefonisch beraten. Da mein Fall nicht in sein Fachgebiet fällt, hat er sehr zügig einen Ansprechpartner benennen können. Vielen lieben Dank für die schnelle und unkomplizierte Hilfe!
MediDoc GmbHMediDoc GmbH
00:15 11 Jan 23
Wir bedanken uns für die unglaublich zuvorkommende und hilfsbereite Art des Teams. Uns wurde nichts „verkauft“, uns wurden alle Fall Möglichkeiten Objektiv kommuniziert. Vielen Dank für das Beratungsgespräch.
Helmut SchmeikalHelmut Schmeikal
07:56 25 Oct 22
Mein Erstgespräch mit Herrn Mag. Koman war ausgezeichnet. Er hat mir ruhig und kompetent meine Situation erklärt. Ich werde ihn in zukünftigen rechtlichen Angelegenheiten auf jeden Fall kontaktieren.
Fatma CinarFatma Cinar
17:01 19 Oct 22
Herr Koman ist ein sehr kompetenter Anwalt. Er nimmt sich Zeit für seine Kunden. Herr Koman ist auch sehr bemüht und verständnisvoll. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.
DoroDoro
16:52 06 Oct 22
Herr Mag Koman konnte mich zwar nicht als neuen Mandanten aufnehmen, da er sehr ausgebucht ist derzeit, hat mir aber spontan am Telefon weitergeholfen: er beantwortete mir sehr kompetent und sympathisch meine wichtigsten Fragen zum Erb/Familienrecht... am Telefon. Er konnte mir dadurch einige Sorgen zerstreuen, worüber ist sehr dankbar bin.Sollte ich noch einmal Rechtsberatung benötigen würde ich mich sofort wieder an Herrn Koman wenden in der Hoffnung, dass er dann wieder Kapazitäten für neue Mandanten hat. Vielen Dank!weiterlesen
C. E.C. E.
14:34 08 Aug 22
Ich kann mich den positiven Bewertungen einfach nur anschließen. Herr Mag. Koman ist professionell und nimmt sich selbst am Samstag per WhatsApp (wie auf seiner Homepage angegeben) Zeit und antwortet. Damit habe ich nicht gerechnet und es auch... ehrlich gesagt nicht erwartet, da man für die Korrespondenz Öffnungszeiten angegeben hat.Beim darauffolgenden Telefonat am Montag war Herr Mag. Koman sehr sympathisch und sachkundig. Er hat in wenigen Worten mein Anliegen beantworten können und zwar so, dass ich das ohne Nachfragen verstehe.Ich kann Herrn Mag. Koman empfehlen und werde ihn als meinen Anwalt künftig öfter kontaktieren bzw. beauftragen.Herzliche Grüßeweiterlesen
Sarah-Anna SadjakSarah-Anna Sadjak
11:30 09 Jun 22
Herr Koman nimmt sich Zeit für seine Klienten und berät professionell und sachkundig. In meinem Fall konnte alles in einem Erstgespräch geklärt werden.Auch die Terminvereinbarung ging schnell und unkompliziert.Ein kompetenter Rechtsanwalt, der... seinen Klienten mit Know-how und Professionalität zur Seite steht. Sehr empfehlenswert und - meines Erachtens - bester Ansprechpartner für rechtliche Gelegenheiten im Raum Salzburg Stadt.weiterlesen
Torsten FürbringerTorsten Fürbringer
07:52 26 Apr 22
Herr RA Koman hat mich in meinem Anliegen sehr gut und kompetent beraten und ich konnte mein Anliegen direkt klären. Sehr empfehlenswert.
N.BN.B
08:42 14 Feb 22
Ich kann Herrn Mag. Johannes Koman nur allerwärmstens empfehlen. Er punktet sowohl mit Expertise als auch mit sehr viel Feingefühl! Mag. Koman konnte mir mit meinem Anliegen sehr rasch weiterhelfen.
Sepp HintermaierSepp Hintermaier
11:53 19 Jan 22
Sehr hilfsbereit, bezüglich einer Strafverfügung wegen Besitzstörung.
Pascal SchaeferPascal Schaefer
10:27 16 Dec 21
Super freundliche Beratung, bei welcher deutlich und professionell dargelegt wurde, welche Chancen und Handlungsmöglickeiten es gibt.
Elisabeth RalserElisabeth Ralser
06:50 15 Dec 21
Herr Koman hat mir absolut kompetent und schnell geholfen, ohne die Kostenspirale unnötig in die Höhe zu schrauben. Leider gibt es, wie ich in diesem Fall erfahren musste auch sehr unseriöse Anwälte. Herr Koman gehört da mit Sicherheit NICHT... dazu!!!Besten Dank nochmal für Ihre Bemühungen und freundliche Unterstützung!weiterlesen
Karin BachleitnerKarin Bachleitner
06:21 30 Apr 21
Ich habe Herrn Koman in einer nicht einfachen Angelegenheit beauftragt, nachdem ich von einer anderen Rechtsvertretung enorm unkompetent und mit völlig überzogenem Honorar abgefertigt wurde. Sowohl Herr Koman als auch seine Mitarbeiter waren von... Anfang an höchst professionell und vor allem sehr menschlich in Ihrer gesamten Beratung. Schnelle Terminvereinbarung, umgehende Rückmeldungen und gut recherchierte und fachlich kompetente Begleitung während der gesamten Abwicklung. Das Preis - Leistungsverhältnis äußerst fair. Sollte ich je wieder eine Rechtsberatung benötigen, kommt für mich nur noch Herr Koman in Frage.weiterlesen
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