Interview zum Thema böswilliges Verlassen der Ehewohnung
Auch wenn sich beide Ehepartner darüber einig sein sollten, dass die Ehe gescheitert ist, sollte man nicht ohne Einverständnis des/der EhepartnersIn aus der Ehelichen Wohnung ausziehen. Das Gericht kann einen solchen Auszug als böswilliges Verlassen der und somit als schwere Eheverfehlung werten. Wie Sie einen Auszug gewährleisten können und woraus Sie hierbei achten sollten, beantworte Ihnen Mag. Johannes Koman, Rechtsanwalt im Familien- und Scheidungsrecht
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Pflegevermächtnis & Pflichtteilsberechnung
Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 wurde ein neues Instrument des österreichischen Erbrechts geschaffen, welches Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, besonders berücksichtigen soll. Dieses sogenannte Pflegevermächtnis bietet daher Angehörigen die Möglichkeit,…