Skip to main content

Die Schulden des Partners zurückfordern

 

Für den Lebensgefährten bezahlte Schulden können nach der Trennung zurückgeworfen werden!

Normalerweise können Aufwendungen, die von einem Lebensgefährten während der Lebensgemeinschaft für den anderen getätigt werden nicht zurückgefordert werden. Insbesondere laufende Aufwendungen von Lebensgefährten für die gemeinsame Wohnung (Miete) oder die Anschaffung von Sachen, die zum sofortigen Verbrauch bestimmt sind, können nach der Trennung nicht zurückgefordert werden.

Aber: Anderes gilt bei Zuwendungen, die erkennbar in der Erwartung des Fortbestands der Lebensgemeinschaft gemacht werden.

Beispiele für Zuwendungen, die nach der Trennung zurückgefordert werden können sind:

  • die Begleichung von Abgabenschulden des Partners
  • die Begleichung von Unternehmensschulden des Partners
  • die Begleichung von Unterhaltsschulden des Partners
  • die Begleichung von Geldstrafen des Partners.

HIER DIE AKTUELLE ENTSCHEIDUNG DES OBERSTEN GERICHTSHOFES:

Nutzen Sie die Möglichkeit für eine unverbindliche Erstberatung und sichern Sie sich noch heute einen Termin per Telefon, E-Mail, SMS oder WhatsApp.

Spezialgebiete unserer Rechtsanwaltskanzlei in Salzburg

Feedback

Josef SillerJosef Siller
08:21 22 Mar 23
Ein sehr sympathischer, ruhiger und äußerst kompetenter Rechtsanwalt! Für uns Laien die Rechtsschrift einfach und verständlich erklärt. Sehr angenehme Atmosphäre! Sehr zu empfehlen !!
Volker WortmeyerVolker Wortmeyer
09:48 13 Feb 23
Herr Mag. Koman hat mich sehr freundlich und zeitnah telefonisch beraten. Da mein Fall nicht in sein Fachgebiet fällt, hat er sehr zügig einen Ansprechpartner benennen können. Vielen lieben Dank für die schnelle und unkomplizierte Hilfe!
MediDoc GmbHMediDoc GmbH
00:15 11 Jan 23
Wir bedanken uns für die unglaublich zuvorkommende und hilfsbereite Art des Teams. Uns wurde nichts „verkauft“, uns wurden alle Fall Möglichkeiten Objektiv kommuniziert. Vielen Dank für das Beratungsgespräch.
Helmut SchmeikalHelmut Schmeikal
07:56 25 Oct 22
Mein Erstgespräch mit Herrn Mag. Koman war ausgezeichnet. Er hat mir ruhig und kompetent meine Situation erklärt. Ich werde ihn in zukünftigen rechtlichen Angelegenheiten auf jeden Fall kontaktieren.
Fatma CinarFatma Cinar
17:01 19 Oct 22
Herr Koman ist ein sehr kompetenter Anwalt. Er nimmt sich Zeit für seine Kunden. Herr Koman ist auch sehr bemüht und verständnisvoll. Ich kann ihn nur weiterempfehlen.
DoroDoro
16:52 06 Oct 22
Herr Mag Koman konnte mich zwar nicht als neuen Mandanten aufnehmen, da er sehr ausgebucht ist derzeit, hat mir aber spontan am Telefon weitergeholfen: er beantwortete mir sehr kompetent und sympathisch meine wichtigsten Fragen zum Erb/Familienrecht am Telefon. Er konnte mir dadurch einige Sorgen zerstreuen, worüber ist sehr dankbar bin.Sollte ich noch einmal Rechtsberatung benötigen würde ich mich sofort wieder an Herrn Koman wenden in der Hoffnung, dass er dann wieder Kapazitäten für neue Mandanten hat. Vielen Dank!
C. E.C. E.
14:34 08 Aug 22
Ich kann mich den positiven Bewertungen einfach nur anschließen. Herr Mag. Koman ist professionell und nimmt sich selbst am Samstag per WhatsApp (wie auf seiner Homepage angegeben) Zeit und antwortet. Damit habe ich nicht gerechnet und es auch ehrlich gesagt nicht erwartet, da man für die Korrespondenz Öffnungszeiten angegeben hat.Beim darauffolgenden Telefonat am Montag war Herr Mag. Koman sehr sympathisch und sachkundig. Er hat in wenigen Worten mein Anliegen beantworten können und zwar so, dass ich das ohne Nachfragen verstehe.Ich kann Herrn Mag. Koman empfehlen und werde ihn als meinen Anwalt künftig öfter kontaktieren bzw. beauftragen.Herzliche Grüße
Sarah-Anna SadjakSarah-Anna Sadjak
11:30 09 Jun 22
Herr Koman nimmt sich Zeit für seine Klienten und berät professionell und sachkundig. In meinem Fall konnte alles in einem Erstgespräch geklärt werden.Auch die Terminvereinbarung ging schnell und unkompliziert.Ein kompetenter Rechtsanwalt, der seinen Klienten mit Know-how und Professionalität zur Seite steht. Sehr empfehlenswert und - meines Erachtens - bester Ansprechpartner für rechtliche Gelegenheiten im Raum Salzburg Stadt.
Torsten FürbringerTorsten Fürbringer
07:52 26 Apr 22
Herr RA Koman hat mich in meinem Anliegen sehr gut und kompetent beraten und ich konnte mein Anliegen direkt klären. Sehr empfehlenswert.
N.BN.B
08:42 14 Feb 22
Ich kann Herrn Mag. Johannes Koman nur allerwärmstens empfehlen. Er punktet sowohl mit Expertise als auch mit sehr viel Feingefühl! Mag. Koman konnte mir mit meinem Anliegen sehr rasch weiterhelfen.
Sepp HintermaierSepp Hintermaier
11:53 19 Jan 22
Sehr hilfsbereit, bezüglich einer Strafverfügung wegen Besitzstörung.
Pascal SchaeferPascal Schaefer
10:27 16 Dec 21
Super freundliche Beratung, bei welcher deutlich und professionell dargelegt wurde, welche Chancen und Handlungsmöglickeiten es gibt.
Elisabeth RalserElisabeth Ralser
06:50 15 Dec 21
Herr Koman hat mir absolut kompetent und schnell geholfen, ohne die Kostenspirale unnötig in die Höhe zu schrauben. Leider gibt es, wie ich in diesem Fall erfahren musste auch sehr unseriöse Anwälte. Herr Koman gehört da mit Sicherheit NICHT dazu!!!Besten Dank nochmal für Ihre Bemühungen und freundliche Unterstützung!
Karin BachleitnerKarin Bachleitner
06:21 30 Apr 21
Ich habe Herrn Koman in einer nicht einfachen Angelegenheit beauftragt, nachdem ich von einer anderen Rechtsvertretung enorm unkompetent und mit völlig überzogenem Honorar abgefertigt wurde. Sowohl Herr Koman als auch seine Mitarbeiter waren von Anfang an höchst professionell und vor allem sehr menschlich in Ihrer gesamten Beratung. Schnelle Terminvereinbarung, umgehende Rückmeldungen und gut recherchierte und fachlich kompetente Begleitung während der gesamten Abwicklung. Das Preis - Leistungsverhältnis äußerst fair. Sollte ich je wieder eine Rechtsberatung benötigen, kommt für mich nur noch Herr Koman in Frage.
js_loader
Aktuelles
15. November 2021

Pflegevermächtnis & Pflichtteilsberechnung

Mit dem Erbrechtsänderungsgesetz 2015 wurde ein neues Instrument des österreichischen Erbrechts geschaffen, welches Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, besonders berücksichtigen soll. Dieses sogenannte Pflegevermächtnis bietet daher Angehörigen die Möglichkeit,…
Aktuelles
15. November 2021

Selbstbestimmung oder Eheverfehlung?

Schwangerschaftsabbruch ohne Zustimmung des Ehepartners Der OGH setzte sich zuletzt mit der Frage auseinander, ob der Schwangerschaftsabbruch einer Ehefrau ohne vorheriges Einvernehmen des Ehegatten eine Eheverfehlung darstellt. Im Anlassfall erzählte…
Aktuelles
6. Juli 2021

Die neue Schenkungsanrechnung

Der (zukünftige) Erblasser verschenkt vor seinem Tod sein Vermögen - die Erben schauen durch die Finger. Gibt es rechtliche Möglichkeiten für die Erben? Um zu verhindern, dass es zu ungewollten…